Bad Urach (bis 1983: Urach) ist eine Stadt am Fuße der Schwäbischen Alb im Landkreis Reutlingen in Baden-Württemberg. Die Stadt ist staatlich anerkannter Luftkurort und Heilbad
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72574
Vorwahlen
07125, 07381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 22.10.2024 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften für das Gewerbegebiet "Rübteile II" in Bad Urach-Hengen gebilligt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen. Der Entwurf war vom 15.11.2024 bis 20.12.2024 einsehbar.
Zudem wurde für das Gewerbegebiet "Kitzenmahd I" in Bad Urach-Wittlingen der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften am 04.06.2024 gebilligt, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Für den Bebauungsplan "Steinbruch" wurde am 27.06.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem Ziel der Erhaltung bestehenden Gewerbes, der Schaffung von Flächen für Photovoltaikanlagen und der Renaturierung des ehemaligen Steinbruchs.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für die Innenstadt Bad Urachs wurde am 12.10.2021 beschlossen, um die lokale Entwicklung und den Einzelhandel zu stärken.
Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Erschließung des Baugebiets "Rübteile II" wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.